Präventionsangebote/ ZPP

Der Gesundheitssport steht bei den meisten Sportvereinen hoch im Kurs! Eine Vielzahl gesundheits-orientierter Kurse wird von den Krankenkassen anerkannt und sogar bezuschusst. Doch welche Ausbildung muss der/die Anleiter*in besitzen, und welche Inhalte soll ein solcher Kurs umfassen, damit die Teilnehmer*innen einen Zuschuss erhalten können? In dieser Frage kommt es immer wieder zu Unklarheiten. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Voraussetzungen. Grundsätzlich gilt: Alle Kurse, die in der Datenbank der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) eingestellt sind, können von den gesetzlichen Krankenkassen bezuschusst werden. Weitere Details finden Sie unten auf der Seite.

Einführungsmaßnahmen in präventionsgeprüfte Programme anerkannt von der ZPP

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Gesundheitssport – Präventionsangebote / ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention)

Wer kann Präventionsprogramme nach den gesetzlichen Richtlinien (§20 SGB V) durchführen?

I. Übungsleiter*innen mit B-Lizenz „Sport in der Prävention“

Übungsleiter*innen dürfen in den Turn- und Sportvereinen (und nur hier!) eine definierte Auswahl an standardisierten Gesundheitssportprogrammen durchführen, wenn sie die folgenden beiden Voraussetzungen erfüllen:

1. Ausbildung 2. Lizenzstufe: B-Lizenz „Sport in der Prävention“ „Allgemeines Gesundheitstraining“ (mit den Schwerpunkten „Herz-Kreislauf“ und „Haltung und Bewegung“). 

Diese Lizenz beinhaltet die Einführung:

  • in das Kernmodul und das von der ZPP anerkannte, vom DTB entwickelte Kurssystem „Fit und gesund“
  • in das Masterprogramm (Serviceplattform SPORT PRO GESUNDHEIT des DOSB, in dem Kurse online im Baukastenprinzip zusammengestellt werden).

Alle Übungsleiter*innen, die nach der alten 2. Lizenzstufe „Sport in der Prävention“ ausgebildet wurden und noch keine Tagesschulung für ein evaluiertes Programm besucht haben, müssen erstmalig eine Einweisung in ein präventionsgeprüftes Programm erhalten, das mindestens 8 LE (das Kernmodul und die Einführung in das jeweilige Programm) umfasst. Nach dieser Einweisung können alle weiteren zertifizierten Kurskonzepte mit nur 4 LE erlangt werden.

2. Ggf. eine weitere Einführung (Fortbildung) in ein gewünschtes präventionsgeprüftes Programm aus den anerkannten DTB-Programmen.

Ein Antrag auf Anerkennung dieser Präventionskurse durch die ZPP kann nur durch die Sportvereine erfolgen.

II. Sportfachberufler*innen 

Sportfachberufler*innen, d.h. Personen, die einen staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss im Bereich Bewegung und Gesundheit haben, dürfen Präventionsprogramme im Verein oder auf dem freien Markt durchführen. Dazu gehören u.a. Sport- und Gymnastiklehrer*innen, Physiotherapeut*innen, Sportwissenschaftler*innen. In dieser Berufsgruppe entfällt für die ZPP-Anerkennung die Voraussetzung der B-Lizenz. Dennoch muss eine Einweisung in das entsprechende Gesundheits- oder Masterprogramm und in manchen Fällen, wie beim Qigong und Yoga, eine entsprechende Ausbildung absolviert werden.