Änderungen des Leitfadens Prävention

Infobrief Pluspunkt Gesundheit 03/2019

Änderungen Anbieterqualifikation im Leitfaden Prävention

Die weittragendste Änderung ist das neue System bei der Anbieterqualifikation. Bisher wurden bei den Anbieterqualifikationen Ausbildungsabschlüsse (z. B. Physiotherapeut) aufgelistet. Ab Oktober 2020 müssen Kursanbieter Kompetenzen anhand von ECTS-Punkten nachweisen. Ein Zeugnis der Berufsausbildung/des Studiums ist dann nicht mehr ausreichend.

Kursleiter deren Kurse dem Präventionsprinzip 1 zugeordnet werden (Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität) müssen 25 ECTS-Punkte (750 h Ausbildung) vorweisen.
Kursleiter mit Angeboten im 2. Präventionsprinzip (Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme) benötigen 29 ECTS-Punkte (870 h Ausbildung).

Weitere Infos rund um das Thema Leitfaden Prävention finden Sie in der nachfolgenden PDF Datei.

Infobrief Pluspunkt Gesundheit