Gruppe von Fitness-Sportler*innen verschiedener Herkunft und verschiedener Altersstufen stehen seitlich im Ausfallschritt und heben einen Arm diagonal in die Luft. Sie stehen am Ufer der Elbe.

Mitgliedsverein werden im VTF

Wir freuen uns über euer Interesse an einer Mitgliedschaft im Verband für Turnen und Freizeit Hamburg e. V. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zu einer Mitgliedschaft. Gerne könnt ihr uns auch direkt kontaktieren

Fragen und Antworten zur Beantragung einer Mitgliedschaft

+ Wie kann euer Verein Mitglied werden? (Antragsprozess)

Der Aufnahmeantrag kann formlos gestellt werden, muss aber von einem zeichnungsberechtigten Vorstandsmitglied unterschrieben sein. Ist euer Verein noch kein Mitglied im Hamburger Sportbund, stellt bitte auch dort einen Aufnahmeantrag, da dieses Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft im VTF ist. Nutzt für euren Aufnahmeantrag unseren Fragebogen oder unser Formular auf dieser Seite. Fügt bitte eurem Aufnahmeantrag ein Exemplar eurer Vereinssatzung und eine Kopie des Vereinsregisterauszuges bei.

+ Was kostet die Mitgliedschaft?

Der VTF erhebt von seinen Mitgliedsvereinen einen Verbandsbeitrag:

  • 3,91 Euro für Erwachsene pro Person und Jahr ( seit 1.1.2024)
  • 2,56 Euro für Kinder und Jugendliche pro Person und Jahr ( seit 1.1.2024)

Zu diesen Beiträgen kommt der von uns an den Deutschen Turner-Bund und an den Deutschen Olympischen Sportbund abgeführte Beitrag von 0,77 € pro Mitglied hinzu.

+ Welche Vorteile hat die Mitgliedschaft

Als Mitglied des Verbandes für Turnen und Freizeit kann der Mitgliedsverein von den Serviceleistungen und der Expertise des VTF profitieren. Details dazu auf der Seite Mehrwert für Mitgliedsvereine zu finden

+ Was ist ein außerordentliches Mitglied?

Außerordentliche Mitglieder sind Vereine, die im Umland Hamburgs aus angrenzenden Bundesländern stammen. Sie können für die Wettkampf und Trainingsteilnahmen als außerordentliche Mitglieder auch im Hamburger Verband gemeldet sein. Außerordentliche Mitglieder haben kein Stimmrecht und ihre Wettkampfsportler*innen können keine Zuschüsse beantragen für die Teilnahme an Wettkämpfen gemäß der htj Ordnung. Ansonsten haben sie Anspruch auf alle anderen Serviceleistungen des VTF.

+ Welche Verpflichtungen gibt es als Mitglied?

Mitgliedsvereine sind Beitragspflichtig entsprechend ihrer gemeldeten Sportler*innen (jährlich wird die Anzahl über den HSB erhoben).
Alle Mitglieder haben die Möglichkeiten, die Serviceleistungen des VTF in Anspruch zunehmen und  erhalten regelmäßig VTF-Informationen, wie Newsletter, Programme u. a. per Email oder postalisch.