Informationen
DTB-Fortbildung
Buchungsnummer 24/3682724
8 Lerneinheiten (LE)
15 Plätze frei
Online Kursangebot
Voraussetzungen
Bewegungsfachberuf und DTB-KL-Yoga oder gleichwertiges
Kosten
€ 95,– für TN aus VTF-Vereinen
€ 95,– für TN mit GYMCARD/DTB-ID CARD/aus HSB-Vereinen
€ 125,– Normalpreis
Termine
14. Juli 2024
Tag | Datum | Uhrzeit |
---|---|---|
So | 14.07.2024 | 10:00–17:00 Uhr |
Beschreibung
Bei dieser Fortbildung erhalten alle Teilnehmenden die Einweisung in das
standardisierte und ZPP*-geprüfte Kursprogramm „Hatha Yoga“.
Schwerpunkt des Kursprogramms Hatha Yoga ist das Kennenlernen der
Grundprinzipien des Hatha-Yoga mithilfe einer Reihe von wichtigen
Yogapositionen (Asanas) und deren Anpassung an eigene Bedürfnisse
und Fähigkeiten. Einfache Atemtechniken und Entspannungsmethoden
stehen im Fokus und Psychophysische Wirkzusammenhänge von Stress
und Entspannung werden erläutert.
Das von der ZPP* zertifizierte Kursprogramm wurde von Daniel Eichler
entwickelt und umfasst 8 Einheiten à 75 Minuten. Hier wechseln sich Input in
Kurzvorträgen, Fragen Antworten und exemplarische Übungspraxis ab
und es steht die Programmeinweisung im Zentrum. Tipps zur Vermittlung
der Inhalte und Raum für Erfahrungsaustausche runden diese Fortbildung
ab.
Wie arbeite ich als Verein oder Kursleiter*in mit Krankenkassen
zusammen?
Wie unterscheidet sich Hatha Yoga von den anderen DTB-Programmen?
Wenn ich an der Einweisung der DTB-Akademie in das standardisierte
Programm „Hatha Yoga“ teilgenommen habe, kann ich den Kurs dann
auch automatisch mit den Krankenkassen abrechnen?
Welche Anbieterqualifikation benötige ich, um das standardisierte und
ZPP-geprüfte Programm „Hatha Yoga“ durchzuführen zu können?
Bei Fragen zur Anerkennung Ihrer Qualifikationen bitten wir Sie direkt
Kontakt zur ZPP aufzunehmen. Wir können Ihnen hierzu keine
verbindlichen Aussagen geben. Anbieterqualifikation:
Zur Durchführung von Hatha Yoga kommen Fachkräfte mit staatlich
anerkanntem Berufs- oder Studienabschluss mit Nachweis von
Mindeststandards (Berufsausbildung bzw. Studium müssen Bezug zu
mindestens einer der fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben):
Fachwissenschaftliche Kompetenz Fachpraktische Kompetenz
Fachübergreifende Kompetenz. Insgesamt werden 480 h oder 16 ECTS** gefordert.
„Hatha Yoga wird in der Regel in einer eigenständigen Ausbildung erlernt.
Daher können für den Nachweis der Mindeststandards alle auf Hatha
Yoga bezogenen Module sowie die weiteren Kompetenzen unter
Berücksichtigung der mit dem Berufs- oder Studienabschluss
nachgewiesenen fachwissenschaftlichen Kompetenz außerhalb des
staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschlusses erworben worden
sein.
Die Ausbildungsdauer muss mindestens zwei Jahre betragen
Anbieterinnen und Anbieter, die die Mindeststandards erfüllen und einen
staatlich anerkannten Berufs- oder Studienabschluss ohne Bezug zu den
fachwissenschaftlichen Kompetenzen haben oder keinen staatlich
anerkannten Berufs- oder Studienabschluss besitzen, können als
Kursleitende anerkannt werden, wenn sie mindestens 200 Stunden
Kursleitererfahrung nachweisen.“
Quelle: Seite 81f. aus Leitfaden Prävention Handlungsfelder und
Kriterien nach § 20 Abs. 2 SGB V zur Umsetzung der §§20, 20a und 20b
SGBV vom 21. Juni 2000 in der Fassung vom 1. Oktober 2018
*ZPP= Zentrale Prüfstelle Prävention
**E CTS: European Credit Transfer System; 1 ECTS-Punkt wird
gleichgesetzt mit 30 Arbeitsstunden
Referent*in
Andrea Flach-Meyerer
Gymnastiklehrerin, Yogalehrerin, DTB Pilates-Ausbilderin, Buchautorin
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