Allgemeine Geschäftsbedingungen der VTF-Bildungsmaßnahmen

1. Geltungsbereich und Träger

Die VTF-Gym-Akademie ist ein gemeinsames Projekt des Verbandes für Turnen und Freizeit e. V., Landesturnverband Hamburg und der VTF-Bildungswerk gemeinnützige Gesellschaft mbH. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsmaßnahmen (Lehrgänge, Kongresse, Fachtagungen, Workshops, Symposien usw.), die im Rahmen dieses Projektes angeboten und durchgeführt werden. Welcher der beiden Projektpartner Träger (nachstehend Veranstalter genannt) der jeweiligen Maßnahme ist, ergibt sich aus der Buchungsbestätigung, die der zuständige Veranstalter erteilt.

2. Anmeldung

Eine Teilnahme an allen Bildungsmaßnahmen ist nur mit einer schriftlichen Anmeldung oder einer Online-Anmeldung möglich. Für jede Teilnahme und jede Bildungsmaßnahme ist eine gesonderte Anmeldung erforderlich. Soweit für die Bildungsmaßnahme Eingangsvoraussetzungen bestehen, sind die entsprechenden Nachweise der Anmeldung in Kopie beizufügen oder bei Online-Anmeldungen nachzureichen bzw. hochzuladen. Jede Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Einganges abgearbeitet. Da die Teilnehmer*innen­zahl grundsätzlich begrenzt ist, empfiehlt sich eine frühzeitige Anmeldung. Ein Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem/der Anmeldenden kommt erst mit der Übermittlung der Buchungsbestätigung zustande. Die veröffentlichten Preise sind allesamt Preise mittels Online-Anmeldung über www.vtf-hamburg.de. Wird eine abweichende Rechnungsanschrift gewünscht, ist die genaue Rechnungsanschrift sowohl bei der Online-Buchung als auch bei einer schriftlichen Meldung direkt anzugeben. Änderungswünsche können nur bis höchstens 25 Tage vor Beginn der Bildungsmaßnahme berücksichtigt werden.

3. Widerruf der Anmeldung

Teilnehmer*innen können die Anmeldung zu einer Bildungsmaßnahme ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Frist zum Widerruf beträgt 14 Tage ab Datum der Buchung. Der Widerruf ist in Textform zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Bei fristgemäßem Widerruf entstehen dem/der Anmeldenden keine Kosten. Der Widerruf ist zu richten an:
Verband für Turnen und Freizeit e. V.
Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg
Telefax: 040 41908-202
E-Mail:

4. Überbelegung

Für jede Bildungsmaßnahme gilt eine Höchst-Teilnehmendenzahl. Ist die Höchst-Teilnehmendenzahl bei Eingang der Anmeldung bereits erreicht, wird der/die Anmeldende umgehend informiert und ihm/ihr angeboten, die Anmeldung auf die Warteliste einzustellen, alternativ auf eine vergleichbare Bildungsmaßnahme umzubuchen. Eine Bearbeitungsgebühr wird dafür nicht erhoben.

5. Buchungsbestätigung und Rechnung sowie Informationen

Nach Vorlage der Anmeldung und der ggf. notwendigen Nachweise der Eingangsvoraussetzungen sendet der Veranstalter der Bildungsmaßnahme die Buchungsbestätigung und die Rechnung dem/der Anmeldenden (nachstehend Teilnehmer*in genannt) zu.

6. Änderungen und/oder Absage durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, aus triftigen Gründen den Termin und/oder die Person der Leitung oder der/des Referent*in der Bildungsmaßnahme zu ändern. Der/die Teilnehmer*in wird darüber umgehend informiert. In diesem Fall hat der/die Teilnehmer*in ein Rücktrittsrecht. Wird das Rücktrittsrecht wahrgenommen, wird eine schon gezahlte Teilnahmegebühr erstattet und eine Bearbeitungsgebühr entfällt. Darüberhinausgehende Ansprüche seitens der/des Teilnehmers*in gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.
Der Veranstalter behält sich weiter das Recht vor, die Bildungsmaßnahme ab-zusagen, wenn drei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme die Mindest-Teilnehmendenzahl nicht erreicht ist. Eine schon gezahlte Teilnahmegebühr wird erstattet. Darüberhinausgehende Ansprüche seitens der/des Teilnehmers*in gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

7. Haftung des Veranstalters

Die Teilnahme an jeder Bildungsmaßnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung des Veranstalters sowie seiner Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Für Gegenstände, die in eine Bildungsmaßnahme mitgenommen werden, haften der Veranstalter sowie seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen ebenfalls nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Für mittelbare Schäden, die im Zusammenhang mit einer Bildungsmaßnahme entstehen (z. B. Verdienstausfall oder Gewinneinbußen, Reisekosten, Ansprüche Dritter, Folge- und Vermögensschäden) haften der Veranstalter sowie seine Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen nur, soweit sie diese grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) und auch nicht für den Fall der Verletzung von Hauptpflichten aus dem Vertrag.

8. Ausschluss von der Teilnahme

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmende von Bildungsmaßnahmen auszuschließen bei groben Verstößen der/des Teilnehmer*in gegen die Interessen des Veranstalters (z. B. Verstoß gegen den DOSB-Ehrenkodex), bei grobem unsportlichen Verhalten oder unehrenhaften Handlungen. Der Ausschluss wird dem/der Teilnehmer*in durch eingeschriebenen Brief mitgeteilt.

9. Teilnahmegebühren

Für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen werden Gebühren erhoben. Die verschiedenen Preise werden auf der Webseite nebeneinander dargestellt. Für Teilnehmende aus den Mitgliedsvereinen des VTF gilt der niedrigste Preis. Um diese vergünstigte Gebühr in Anspruch nehmen zu können, ist spätestens drei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme ein Nachweis über die Vereinsmitgliedschaft zu erbringen. Der Nachweis kann erbracht werden auf dem Anmeldeformular durch den Vereinscode des VTF-Mitgliedsvereins oder in anderen Fällen durch eine schriftliche Bestätigung des Vereins. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird automatisch der höchste Preis (die Regelgebühr) erhoben.
Für Teilnehmende aus anderen DTB-Mitgliedsvereinen mit DTB-ID oder GymCard und aus HSB-Mitgliedsvereinen gilt der mittlere Preis. Um diese ebenfalls vergünstigte Gebühr in Anspruch nehmen zu können, ist spätestens drei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme ein Nachweis über die Mit-gliedschaft in einem dem DTB angehörigen Verein einschließlich des Nach-weises der DTB-ID bzw. der GymCard oder dem HSB angehörigen Verein zu erbringen. Der Nachweis kann erbracht werden durch eine schriftliche Bestä-tigung des Vereins und durch die Angabe der gültigen DTB-ID oder der Gymcard-Nummer. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, wird automatisch die Regelgebühr erhoben.
Für alle übrigen Teilnehmenden gilt die Regelgebühr (der höchste Preis).
Die auf der Webseite veröffentlichten Preise sind Online-Preise, die für die Anmeldung auf www.gym-akademie.de berechnet werden. Bei Online-Anmeldung auf www.vtf-hamburg.de wird automatisch der entsprechende Preis während der Buchung angezeigt.
Für eine schriftliche Anmeldung per Post, Fax oder Mail oder eine mündliche Anmeldung (z. B. telefonisch) wird eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,00 € pro Anmeldung erhoben.
Für viele Bildungsmaßnahmen wird ein Frühbucherrabatt gewährt. Die Höhe des Frühbucherrabattes wird bei der Beschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme genannt. Der wird bis 10 Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme gewährt. Maßgebend für die Gewährung des Frühbucherrabattes ist der Eingang der Anmeldung beim Veranstalter.
Die Teilnahmegebühren werden – soweit im Einzelfall nicht anders vereinbart – vor Beginn der Bildungsmaßnahme zu dem in der Rechnung genannten Termin eingezogen. Bankgebühren, die durch Rücklastschriften (z. B. wegen Kontounterdeckung oder durch die Angabe einer fehlerhaften Bankverbindung) entstehen und von dem/der Teilnehmer*in verursacht wurden, sind in der entstandenen Höhe von dem/der Teilnehmer*in zu tragen. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang behält sich der Veranstalter die Berechnung von Mahngebühren und Verzugszinsen vor.
Die Teilnahmegebühren beinhalten in der Regel neben der Teilnahme an der Bildungsmaßnahme auch das Kursmaterial (zum Teil als Download).

10. Rücktrittsbestimmungen

Jeder Rücktritt muss in Textform (Brief, Fax [040-41908202] oder Mail []) erfolgen. Bei Rücktritt bis sechs Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €, maximal jedoch 50% der Gebühr für die Bildungsmaßnahme, erhoben. Bei Rücktritt bis drei Wochen vor Beginn der Bildungsmaßnahme wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% der Gebühr für die Bildungsmaßnahme erhoben, bei späterem Rücktritt bis 1 Tag vor Beginn der Bildungsmaßnahme beträgt die Stornogebühr 90% der Gebühr für die Bildungsmaßnahme, danach und bei Nichtanreise 100% der Gebühr für die Bildungsmaßnahme. Dem/Der Teilnehmer*in steht das Recht zu nachzuweisen, dass der Schaden des Veranstalters geringer ist als die berechnete Stornogebühr. In diesem Fall reduziert sich die Stornogebühr auf den nachgewiesenen tatsächlichen Schaden zuzüglich der Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 €.
Bei Bildungsmaßnahmen, die mehrtägige Hotelübernachtung beinhalten, können neben der Bearbeitungs- oder Stornogebühr des Veranstalters zusätzlich die dem Veranstalter vom Hotel in Rechnung gestellten Stornogebühren dem/der Teilnehmer*in weiterberechnet werden, höchstens jedoch die volle Gebühr für die Bildungsmaßnahme.
Maßgebend für die Berechnung der vorstehenden Fristen ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Krankheitsbedingte (auch durch ärztliches Attest bescheinigte) Absagen/Rücktritte entbinden den/die Teilnehmer*in nicht von der Zahlung der Stornogebühr.

11. Prüfungsbestimmungen

Lizenz- und DTB-Ausbildungen schließen mit einer Prüfung oder Lernerfolgskontrolle ab, die mindestens aus zwei Teilen besteht (Theorie und Praxis, im Einzelnen siehe Beschreibung der jeweiligen Bildungsmaßnahme). Jeder Teilbereich der Prüfung kann gesondert bestanden und bei Nichtbestehen bis zu zweimal wiederholt werden. Das Bestehen bzw. Nichtbestehen wird dem/der Teilnehmer*in zunächst mündlich durch die Leitung der Bildungsmaßnahme mitgeteilt und anschließend schriftlich bestätigt. Bei Nichtbestehen eines Teils der Prüfung (z. B. Praxis) kann dieser Teil innerhalb eines Jahres wiederholt werden (jedoch höchstens zwei Mal). Für die Wiederholung(en) fallen zusätzliche Gebühren an. Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die Ausbildungs- und Prüfungsordnung zur jeweiligen Ausbildung des VTF/der DTB-Akademie verwiesen, die in der Geschäftsstelle eingesehen oder dort angefordert werden kann.

12. Lizenzen und Zertifikate

Nach erfolgreicher Absolvierung (d. h. nach bestandener Prüfung) einer in der VTF-Gym-Akademie ausgeschriebenen Lizenzausbildung bzw. einer DTB-Trainer*innen­ausbildung kann ein DOSB-Lizenzausweis beim VTF-Lehrreferat beantragt werden. Der/die Antragsteller*in hat dem Antrag folgende Unterlagen beizufügen: Kopie der Teilnahmebescheinigung, auf der der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung bescheinigt ist bzw. des DTB-Trainer*innen-Zertifikats, unterzeichneten DOSB-Ehrenkodex, Nachweis der Mitgliedschaft in einem dem DOSB angehörenden Verein, Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als zwei Jahre und mit einem Umfang von 16 LE) und ein Foto. Lizenzausweise und DTB-Trainer*in-Zertifikate sind nur begrenzt gültig.

13. Lizenz- und Zertifikatsverlängerung

Zur Lizenz­verlängerung müssen in den letzten zwei Jahren vor Ablauf der Gültigkeit mindestens 15 Lerneinheiten besucht werden. Viele DTB-Zertifikate behalten ebenfalls nur ihre Gültigkeit, wenn regelmäßig fachspezifische Fortbildungen besucht werden. Die Höhe der erforderlichen Lerneinheiten ist im jeweiligen Ausschreibungstext genannt. Der Lizenz-Ausweis bzw. das Zertifikat mit den Kopien der Teilnahmebestätigungen über die Fortbildungen sowie (bei Lizenzen) der Nachweis über eine Mitgliedschaft in einem dem DOSB angehörenden Verein ist spätestens zwei Monate vor Ablauf der Lizenz oder des Zertifikats dem VTF-Lehrreferat zur Verlängerung einzureichen.

14. Datenschutz

Eine Online-Anmeldung ist nur als registrierter Online-Kunde möglich. Das Online-Kundenkonto und die dazugehörigen Daten werden so lange gespeichert, bis der/die Kund*in das Konto löscht.
Die anzugebenden Daten werden für die Buchung der Anmeldung erhoben. Die Verarbeitung erfolgt im Rahmen der DSGVO. Der/die Teilnehmer*in ist damit einverstanden, dass der Veranstalter seine/ihre Daten auch über den Zeitraum der Abwicklung der einzelnen Bildungsmaßnahme hinaus speichert, um ihm/ihr künftig ergänzende Bildungsmaßnahmen/-angebote unterbreiten zu können. Soweit Lizenzen und/oder Zertifikate erteilt werden, ist die dauerhafte Speicherung der Daten notwendig, um deren ordnungsgemäße Bearbeitung von Verlängerungen zu ermöglichen.
Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter www.vtf-hamburg.de/datenschutz, die des DOSB unter www.dosb.de/ueber-uns/datenschutz, die des HSB unter www.hamburger-sportbund.de/datenschutz und die des DTB unter www.dtb.de/datenschutz/datenschutz/ einsehbar. Bei Widerruf der Einverständniserklärung werden alle Daten gelöscht. Dann sind auch Lizenzen und/oder Zertifikate nicht mehr verlängerbar und es erfolgen auch keine Informationen mehr dazu.

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie gegebenenfalls seiner Vertreter:
Verband für Turnen und Freizeit e. V., Landesturnverband Hamburg
Vorstand: Dörte Kuhn (Vorsitzende), Karen Beigel, Peter Dwinger, Denise Frohreich
E-Mail:
VTF-Bildungswerk gemeinnützige Gesellschaft mbH
Geschäftsführung: Dörte Kuhn, Karen Beigel
E-Mail:

Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten:
Der Datenschutzbeauftragte des VTF, Schäferkampsallee 1, 20357 Hamburg
E-Mail:

Zwecke, für die die personenbezogenen Daten verarbeitet werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung der Bildungsmaßnahmen verarbeitet (z. B. Einzug der Teilnahmegebühren, Organisation der Bildungsmaßnahmen, Erstellen von Teilnahmelisten, Information bei Änderungen u. ä.).

Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit zur Erfüllung eines Vertrages gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Bei den Vertragsverhältnissen handelt es sich in erster Linie um das Teilnahmeverhältnis im Rahmen der VTF-Gym-Akademie.
Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) i. V. m. Artikel 7 DSGVO.
Eine Veröffentlichung personenbezogener Daten der/des Teilnehmenden erfolgt nur, wenn der/die Teilnehmende dazu seine/ihre ausdrückliche Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO gegeben hat.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten:
Die Daten der Bankverbindungen der Teilnehmenden werden zum Zwecke des Einzugs der Teilnahmegebühr an die Hamburger Sparkasse weitergeleitet.
Bei der Vergabe von Lizenzen erfolgt eine Weitergabe der Daten an den Deutschen Olympischen Sportbund e. V. (DOSB) und den Hamburger Sportbund e. V. (HSB) sowie an den Deutschen Turner-Bund (DTB); bei der Vergabe von DTB-Zertifikaten erfolgt eine Weitergabe der Daten nur an den DTB.

Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden:
Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Bildungsmaßnahme gespeichert. Mit Beendigung und Abwicklung der Bildungsmaßnahme werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung und Abwicklung der Bildungsmaßnahme und der Löschung wird die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt.
Alle Daten der übrigen Kategorien (z. B. Bankdaten, Anschriften, Kontaktdaten) werden vier Jahre nach Abwicklung der Bildungsmaßnahme gelöscht.

Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:
• das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO
• das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO
• das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO
• das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO
• das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO
• das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird

Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:
Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen einer Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme erhoben.

15. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ungültig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung soll dann die gesetzliche Regelung gelten.

Stand: 1. September 2023